Versorgungsmentalität (miese Abzocker) der bayerischen Abgeordneten

Bis ins Jahr 2000 hinein konnten alle Abgeordneten völlig legal ihre Familienangehörigen beschäftigen. Das haben sie denn auch kräftig in Anspruch genommen, allen voran die CSU.

Ab diesem Zeitpunkt (2000) durften dann nur noch sogenannte Altverträge bestehen bleiben. Nun wissen wir ja alle, wie man solche Klippen elegant umschiffen kann. Das Abzocken beginnt aber erst dann wirklich, wenn die Abgeordneten ihren Familienmitgliedern Gehälter bezahlen, die in keiner Relation zur gemachten Arbeit stehen.

Dazu muss der Steuerzahler wissen, dass den Abgeordneten ausser ihren Diäten in diesem Falle bis zu 3.517 Euro monatlich zustehen, wenn sie ihre Ehefrau zum Beispiel als Sekretärin beschäftigen. Dazu steht ihnen noch eine wissenschaftliche Teilzeitkraft zu, für einen Monatslohn bis zu 4007 Euro. Nach Erzählungen von Insidern soll es bei der CSU sogar eine Reihe von Fällen gegeben haben, in denen die Abgeordneten ihre Ehefrauen über Kreuz angestellt hätten.

Das Ganze bekommt dann noch ein besonderes Gschmäckle, wenn man sich ansieht, was die Abgeordneten auch heute noch problemlos dürfen: Verwandte zweiten Grades beispielsweise dürfen angestellt werden. Das sind dann die Vettern, was Hans Herbert von Arnim (in seinem Buch „Die Selbstbediener“) zu der Bemerkung veranlasst: „Vetterleswirtschaft“.


Hier wird also dem Betrug am Steuerzahler Tür und Tor weit geöffnet!

Was nun die Diätenerhöhungen angeht, dann hört man ja immer, dass Abgeordnete schon ein gewisses Einkommen haben müssten, um ihren Job richtig auszuüben. Als Begründung wird angegeben, es müsste sich nach dem Gehalt eines Bundesrichters ausrichten. Die Abgeordneten erzählen dem Volk aber nicht, dass sie bereits Privilegien besitzen, die weit über das Gehalt eines Bundesrichters hinausgehen. Ihre steuerpflichtigen Diäten können sie durch eine Werbungskostenpauschale, die im Moment etwa der Hälfte der Diät entspricht, steuerfrei absetzen. Da die meisten Abgeordneten diese Ausgaben gar nicht haben, dürfte für jeden Abgeordneten ein hübsches Sümmchen übrig bleiben.  Der BFH hat bereits angedeutet, dass diese Pauschale verfassungswidrig sei.

Was Abgeordnete auch noch von Bundesrichtern unterscheidet:

  1. Ein Abgeordneter braucht weder einen Schulabschluss noch eine entsprechende Ausbildung
  2. Sie dürfen Einkommen aus einem zweiten Beruf in unbeschränkter Höhe erwirtschaften
  3. Sie bekommen früher als Bundesrichter die volle Altersversorgung und bezahlen wesentlich weniger Prämien dafür. Während ein Bundesrichter eine hohe juristische Qualifikation und dazu noch eine langjährige Praxis als Richter vorweisen muss, benötigen Abgeordnete dies alles nicht. Im Prinzip kann ein Abgeordneter dumm wie Bohnenstroh sein.

Es musste erst ein Buch über diese Praktiken erscheinen ( Hans Herbert von Arnim, „Die Selbstbediener“), ehe die Öffentlichkeit von solchen Praktiken etwas erfährt. Erst nachdem der Druck auf die CSU so hoch war, dass man nichts mehr „deckeln“ konnte, Landtagspräsidentin Barbara Stamm von der CSU hat nun unter diesem Druck die komplette Liste der Betroffenen (alles CSU-Abgeordnete) veröffentlicht:

  1. Ludwig Spaenle, Georg Schmid, Franz-Josef Pschierer, Gerhard Eck
  2. Joachim Unterländer, Georg Winter, Alexander König, Christa Matschl
  3. Walter Nadler, Eduard Nöth, Eberhard Rotter, Heinrich Rudrof
  4. Max Strehle, Manfred Weiß, Robert Kiesel, Peter Schmid, Otto Zeitler

Die Fraktionschefin der Grünen, Frau Margarethe Bause, wirft den Abgeordneten „mehr als mangelndes Fingerspitzengefühl“ vor und will für eine Abschaffung der Ausnahmeregelung kämpfen. Bei einem Interview im Bayerischen Rundfunk sagte sie denn auch wörtlich: „Das geht gar nicht! Richtig und moralisch vertretbar ist das nicht.“

Zwischenzeitlich sieht selbst die Landtagspräsidentin Barbara Stamm von der CSU eine Notwendigkeit, Arbeitsverträge mit Geschwistern unter die Lupe zu nehmen. Gleichzeitig aber tönt es aus ihrer Dienststelle: „Wir lassen uns hier als bayerische Abgeordnete nicht so verunglimpfen.“ Was sie vergisst zu sagen: bereits Ende 1999 war es ausser in Bayern und Europa allen anderen Land- und Bundestagsabgeordneten nicht erlaubt, Verwandte für ihre Arbeit mit Steuergeldern zu bezahlen!

CSU-Chef Ludwig Spaenle wird übrigens nicht müde, immer wieder zu beteuern, dass er sich exakt ans Gesetz gehalten habe. Seine Ehefrau will er nun aber zum 30. April des Jahres kündigen. Fraktionschef Schmid kündigt seiner Ehefrau ebenfalls, aber unter dem Motto: „unsachliche öffentliche Diskussion“. Wie sehr da betrogen werden kann, sieht man im Fall der Präsidentin des Europaparlaments Nicole Fontaine, die ihre eigene Tochter als Assistentin bei sich angestellt hatte und ihr das fürstliche Salär von 6000 DM monatlich im Jahre 1999 zahlte. Der Autor „von Arnim“ schliesslich kommt in seinem Buch zum Urteil, dass die Vortragshonorare des Peer Steinbrück (SPD) ein Klacks sind gegen die Raffmentalität, mit der sich vor allem bayerische Abgeordnete ihre Taschen füllen. Er kritisiert unter anderem, dass Staatssekretäre in Bayern ein höheres Gehalt bekämen, als in anderen Bundesländern die Ministerpräsidenten. Gleichzeitig belegt er in seinem Buch anhand von Fakten, dass sich der Etat der Fraktionen seit der Wahl 2008 um mehr als 50% erhöht habe. Ein wesentlicher Punkt, den er den Abgeordneten vorwirft, ist der, dass sie alle möglichen Kontrollen ausser Kraft gesetzt haben und in Geheimverhandlungen wichtige Entscheidungen treffen. Dabei bezeichnet der Autor die CSU als treibende Kraft dieser missbräuchlichen und deshalb im Prinzip illegalen Regelungen.

Meine eigene Meinung dazu:

Familienmitglieder – egal wie weit oder nah verwandt – dürfen von Abgeordneten nicht eingestellt, bzw. diese dann nicht von Steuergeldern bezahlt werden. Abgeordnete müssen ihren Beruf ruhen lassen und haben sich in Vollzeit der Arbeit als Volksvertreter zur Verfügung zu stellen. Das schliesst u.a. ein, dass sie Sitzungen nicht fern bleiben dürfen. Dies muss automatisch empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Ihre Gehälter müssen der Realität ihres Amtes angepasst werden, was ausschliesst, dass sie ihre Erhöhungen selbst vornehmen. Wenn sie schon in der Öffentlichkeit verkünden, sie wollten an die Gehälter der Richter angepasst werden, dann müssen sie die gleichen Vorsorgeleistungen zahlen wie Richter und ebenso lange arbeiten wie Bundesrichter, um in den Genuss des vollen Ruhstandsgeldes zu kommen.

Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, über ihre Volksvertreter Bescheid zu wissen, denn schliesslich bezahlen sie diese mit ihren Steuergeldern.

© cornelia warnke 20.04.2013

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