Berlin, den 28.06.2012
Verbot religiöser Beschneidungen
Das Kölner Landgericht hat entschieden, dass religiöse Beschneidungen an Kindern verboten sind und deshalb unter Strafe gestellt werden.
Bravo!
Nun sind die Vertreter der verschiedenen Kirchen darüber empört. Die Juden sagen, dass dieses Urteil jüdisches Leben unmöglich macht.
Die Muslime berufen sich ebenfalls auf Jahrhunderte alte religiöse Tradition. Es sei besorgniserregend, bestürzend und
ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit.
Fakt ist jedoch, es ist und bleibt eine Körperverletzung!
Wer fragt eigentlich die Kinder?
Warum wartet man nicht, bis sie alt genug sind, selbst zu entscheiden?
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein säkularer Staat und hat die Pflicht, seine Kinder vor religiösem Wahn und vor
Eiferern und Sektierern, die mit dem Mäntelchen der Religionsfreiheit wedeln, zu schützen!
Insofern halte ich das Urteil des Landgerichts durchaus für gerechtfertigt.
Hauptwohnsitz von Bundeswehrsoldaten
Leise still und heimlich wollten Innenpolitiker von FDP und Union einen Änderungsantrag durchsetzen, dass Soldaten,
die länger als sechs Monate an einem Ort stationiert sind, dort ihren Hauptwohnsitz anmelden müssten.
Was steckt eigentlich dahinter?
Es handelt sich hier um handfeste monetäre Interessen!
Kommunen, in denen die Bundeswehr ein grosses Kontingent an Soldaten unterhält, profitieren in erheblichem Mass davon.
Nehmen wir als Beispiel den Unionsabgeordneten Reinhard Grindel, der in besonderem Maße für diese Änderung ist; in seinem
Wahlkreis liegt der Truppenübungsplatz Munster und einige andere Liegenschaften der Bundeswehr. Wird der Änderungsantrag
durchgesetzt, würde das für den Wahlkreis Mehreinnahmen von cirka 250.000 Euro bedeuten.
Es ist ein Skandal, wie Politiker der Koalition ihre Ämter für derartige Manipulationen missbrauchen!